Dokumentenechtheitsbestätigung
des Herstellers der MyGreen-Toner Produkte
Die Dokumentenechtheit bezeichnet eine Eigenschaft von Schreibmedien (z. B. Toner), die u. a. in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) gefordert wird.
Dokumentenechte Materialien müssen verschiedene messbare Kriterien erfüllen. Hierzu gehören unter anderem:
· Wasserfestigkeit: | Der Ausdruck muss schnell trocknen. |
· Wischbeständigkeit: | Der Ausdruck darf nicht korrigierbar sein. |
· Radierbarkeit: | Gedruckte Texte dürfen nicht ohne Spuren entfernbar sein. |
· Entfernbarkeit: | Drucke dürfen nicht über ein gewisses Maß hinaus verblassen. |
· Lichtechtheit: | Nach Kontakt mit Wasser darf die Schrift nur soweit verlaufen, dass die Schriftlinien sichtbar bleiben. |
Die dafür nötigen Prüfkriterien sind in der Norm ISO 12757-2 festgelegt.
Eine Prüfung und Zertifizierung der Dokumentenechtheit geschieht immer für die spezielle Kombination eines Druckertyps, des verwendeten Papiers und der Druckpatrone.
Nur für diese bei der Prüfung festgelegte, nachvollziehbare Kombination wird ein Zertifikat ausgestellt.
Kommt es zu Veränderungen (z. B. Verbesserung, Inhaltstoffwechsel) bei einem der geprüften Materialien kann eine Dokumentenechtheit nicht mehr gewährleistet werden.
Da jeder Hersteller bemüht ist, seine Produkte fortlaufend zu verbessern oder den Anforderungen des Marktes anzupassen, ist eine Zertifizierung häufig nach einiger Zeit schon nicht mehr nachvollziehbar und damit überholt.
Für uns als Hersteller von Rebuilt-Tonerkartuschen kommt als Schwierigkeit noch hinzu, dass wir für die Prüfung und Zertifizierung die Genehmigung des Drucker- und des Papierherstellers benötigen. Da der Druckerhersteller und wir im direkten Wettbewerb stehen, ist es verständlich das eine entsprechende Genehmigung wohl nie ausgesprochen wird. Eine Zertifizierung unserer Produkte durch das zertifizierende Institut ist für uns als Hersteller von Rebuilt-Tonerkartuschen also so gut wie unmöglich.
Die DIN-33870, nach der wir uns bei der Produktion unserer wta Rebuilt-Tonerkartuschen richten, schreibt unter anderem in Punkt 5.4 folgende Anforderungen zur Tonerhaftung vor: „Die Widerstandsfähigkeit der auf dem Papier fixierten Tonerschicht gegenüber mechanischen Beanspruchungen muss der Widerstandsfähigkeit der mit dem Originalmodul auf dem Originalgerät erzeugten Schicht entsprechen.“
Der Hersteller bestätigt, dass die von ihm produzierten Rebuilt-Tonerkartuschen die Kriterien für die Dokumentenechtheit wie Schwärzung/Helligkeit, Tonerhaftung und Abriebfestigkeit vollständig erfüllen. Entsprechende Testverfahren (Falzprüfung, Visuelle Prüfung mittels Klebebandmethode nach DIN-53223) wurden erfolgreich nach den Anforderungen der DIN-33870 absolviert.